Liebe Leser des #visitkoeln-Blogs,
die hohen Corona-Infektionszahlen machen einen bundesweiten Lockdown notwendig. Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind in die landesweit geltende Coronaschutzverordnung eingeflossen.
Beachten Sie bitte:
- Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Im öffentlichen Raum ist zu allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden.
- Alltagsmasken müssen immer dann getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt weiterhin insbesondere in folgenden Bereichen:
- in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Der Einzelhandel ist geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Lebensmittelwochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen zum Verkauf von Weihnachtsbäume, Großhandel (für Großhandelskunden), die Abgabe von Lebensmittel durch soziale Einrichtungen (Tafeln).
- Freizeit- und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Dazu gehören u. a. Zoologische Gärten, Ausflugsfahrten mit Schiffen, Tierparks, Clubs, Diskotheken, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Schwimm- und Spaßbäder sowie Spielhallen.
- Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind unzulässig.
- Der Betrieb von Autokinos, Autotheatern und ähnlichen Einrichtungen ist unter Auflagen gestattet.
- Restaurants und Gaststätten sind geschlossen. Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt.
- Der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist untersagt.
Euer #visitkoeln-Team